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Der Vorstand

Marcel Bengs
BSV-Präsident
Steckbrief

Adresse:
Herr Marcel Bengs
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Email:
praesident@bsv-milk.de

ICQ: 490603368

http://www.bsvmilk.de


Information:

Die Satzungsgrundlage des Präsidenten der Bezirksschülervertretung Minden-Lübbecke, dem höchsten repräsentativen Amt des Verbandes:

§ 4

Der/die BSV-PräsidentIn

(1) Der/die PräsidentIn ist der/die oberste RepräsentantIn der BezirksschülerInnenvertretung Minden-Lübbecke. Er/Sie vertritt den Verband nach innen und außen. Er/Sie pflegt die Kontakte zu allen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Verbänden.

(2) Der/die PräsidentIn wird von der Bezirksdelegiertenkonferenz in der Regel für die Dauer eines Schuljahres aus der Mitte des Bezirksvorstandes gewählt. Wählbar ist dasjenige Bezirksvorstandsmitglied, das mindestens vier Monate aktiv im Bezirksvorstand mitgearbeitet hat und von dem Bezirksvorstand vorgeschlagen wurde.

(3) Der/die PräsidentIn kann die Vorstandsarbeit inhaltlich beratend begleiten. Er/sie darf dem Bezirksvorstand keine inhaltlichen Vorschriften oder Themen aufdrängen. Seine Aufgabengebiete sind klar von denen des Bezirksvorstandes abzugrenzen. Inhaltliche Entscheidungen sind vom Bezirksvorstand zu genehmigen.

(4) Sollte dem Präsidenten/der Präsidentin ein offensichtlicher Verstoß bei der Arbeit des Verbandes gegen rechtliche Bestimmungen des Grundgesetzes, des Schulgesetzes NRW oder dieser Satzung bekannt sein, so ist er berechtigt, mit einem begründeten Veto oder einer Verordnung Abhilfe zu schaffen. Diese sind auf der Internetpräsenz des Verbandes zu veröffentlichen. Einer Verordnung nach diesem Absatz ist in allen Fällen zu folgen – ein Veto hebt in allen Fällen die jeweilige Entscheidung auf. Im Zweifelsfalle kann er/sie oder ein Mitglied des Verbandes die Bezirksregierung Detmold um endgültige Entscheidung bitten. Dieser Absatz ist den folgenden Absätzen 5 und 6 übergeordnet.

(5) Kooperationen, Kooptationen und Verträge, die vom Bezirksvorstand mit anderen Verbänden/Institutionen oder innerhalb des Verbandes initiiert werden, sind in der Regel vom Präsidenten zu unterzeichnen. Es bedarf dabei jedoch keiner Genehmigung vom Präsidenten. Kooperationen, Kooptationen und Verträge sind erst mit gegebener Unterschrift zulässig und somit rechtswirksam.

(6) Der/die PräsidentIn nimmt seine Rechte nach § 5 Abs. 8; Abs. 9; Abs. 12.2 und Abs. 12.3 wahr. Er/sie kann zudem anderen Bezirksvorstandsmitglieder insbesondere dem/der Vorstandsvorsitzenden schriftliche Vollmachten für die in Absatz 5 genannten Verträge und Kooperationen ausstellen.

(7) Mit einer 2/3-Mehrheit des Bezirksvorstands kann beim Schiedsgericht des Verbandes ein Antrag auf vorübergehende Amtsenthebung des Präsidenten gestellt werden, sofern dem Verband ein schwerwiegender Satzungsverstoß mit nachhaltigem Schaden bekannt ist. Dieser Verstoß kann sich nur gegen die formelle Ausführung der verantwortlichen Aufgabengebiete des Präsidenten richten.

(8) Der/die PräsidentIn überreicht den neugewählten Bezirksvorstandsmitgliedern beim Amtsantritt eine unterzeichnete Ernennungsurkunde. Nach einer Abwahl oder dem freiwilligen Rücktritt von den Ämtern erhalten diese ebenfalls vom Präsidenten eine Entlassungsurkunde.

 

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Hallo zusammen,

mein Name is Marcel Bengs, ich bin 19 Jahre alt und habe soeben die Jahrgangsstufe 13 des Immanuel-Kant Gymnasiums in Bad Oeynhausen erfolgreich beendet.

Seit gut zwei Schuljahren bin ich aktiv in der Schülervertretung an meiner Schule und wurde zum Schülersprecher gewählt. Nach einiger Zeit mit schulinternen Aufgaben fiel mir verstärkt auf, dass die Mehrheit der wichtigen Entscheidungen im Schulalltag nicht in der Schule fallen - diese werden auf Bezirks- oder gar Landesebene getroffen.

Nach Anfrage bei der LandesschülerInnenvertretung NRW in Düsseldorf und der mir dort gegebenen Informationen, dass in Minden-Lübbecke keine überregionale SV existiert, gründete ich am 03.03.2009 in Bad Oeynhausen die BezirksschülerInnenvertretung Minden-Lübbecke und konnte zur 1. Bezirksdelegiertenkonferenz einladen.

Ich wurde zum Vorstandssprecher der BSV gewählt und habe dabei gemeinsam mit dem Bezirksvorstand die rund 40.000 SchülerInnen und Schüler inhaltlich im Mühlenkreis vertreten. Enger Kontakt zu Verbänden, Organisationen und zu Verwaltungen steht an erster Stelle, um die Interessen der Schülerschaft möglichst effektiv darzulegen.

Seitdem war ich auch für eine zeitlang als Landesvorstandsmitglied in der LSV NRW zu den Bereichen Schulrecht, Kopfnoten und Gewalt an Schulen tätig, wobei mein Schwerpunkt darin lag, sich mit dem Schulgesetz in NRW herumzuschlagen.

Seit dem 28. Januar 2010 bin ich als 1. BSV-Präsident für den repräsentativen Aufgabenbereich in der BSV zuständig und kontrolliere gemäß Satzung die Arbeit des Bezirksvorstandes. Ich bin bei den Vorstandssitzungen beratend anwesend und vertrete Euch sonst i.d.R. vor allen Verbänden und Institutionen.

Noch immer stehe ich bei schulrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung!

Nebenbei spiele ich noch Tischtennis, gehe gerne schwimmen und bereite mich auf mein Jura-Studium vor.

Ich stehe gerne bei Fragen etc. zur Verfügung: praesident@bsv-milk.de

Beste Grüße und schöne Sommerferien wünscht Euch,

Marcel Bengs